In Schwerin wird es 2013 auch internationalen Frauen-Volleyball geben. Foto: Dietmar Albrecht

19Mar2012

Frauen-EM 2013: Schwerin bleibt Vorrundenspielort

Die Vorrundenspiele zur Europameisterschaft der Frauen 2013 können in Schwerin stattfinden. Die Landesregierung wird dafür einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro bereitstellen.

„Der Sport trägt viel zu dem positiven Image unseres Bundeslandes bei, ist Aushängeschild und Botschafter im In- und Ausland zugleich. Wir haben uns nach nochmaligen Gesprächen mit dem Deutschen Volleyball-Verband und der Stadt Schwerin im Interesse des Sports in Mecklenburg-Vorpommern sowie angesichts des nationalen und internationalen Gewichts dieser EM auf ein Finanzierungsmodell verständigt. Dieses sieht neben der Förderung durch das Land einen Eigenanteil der Stadt in Höhe von 50.000 EUR vor”, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Deutschland hatte gemeinsam mit der Schweiz den Zuschlag für die Frauen EM 2013 erhalten. Als Austragungsorte für die Vorrundenspiele waren Schwerin und Münster in Betracht gekommen. Beide Städte sind die bekanntesten deutschen Volleyballstädte. Da die Finanzierung für den Austragungsort Schwerin jedoch nicht sicher war und ein anderer Spielort kurzfristig nicht gefunden wurde, hatte der Europäische Volleyball-Verband bereits ernsthaft in Erwägung gezogen, die Europameisterschaft ganz ausfallen zu lassen. Das hätte zu einem enormen nationalen und internationalen Imageschaden geführt. Auch die Schweiz wäre von einer Absage der Europameisterschaft betroffen.

Der Deutsche Volleyball-Verband hat seine veranschlagten Kosten insgesamt gekürzt, dadurch fällt auch der Eigenanteil der Stadt deutlich niedriger aus. Ursprünglich war eine Beteiligung durch Stadt und Land von je 163.000 EUR vorgesehen. Jetzt geht der Verband davon aus, dass bei einem finanziellen Zuschuss der Landesregierung und der Stadt Schwerin in Höhe von insgesamt 250.000 EUR die Spiele in Schwerin stattfinden können. Über diese Summe soll zwischen Land, Stadt und Deutschem Volleyball-Verband eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. 

Von:  Quelle: IM M-V

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