Seit 2013 ist SAE Vermarkter der Beach-Tour in Österreich. Foto: www.sportsandevents.de

22May2014

Stellungnahme des DVV zum Konflikt mit SAE

Der Konflikt zwischen dem Deutschen Volleyball-Verband und der Vermarktungsagentur sportsandevents geht in die nächste Runde. In einer  Presseerklärung hatte die Münchner Agentur – wie berichtet – am Donnerstag, 22. Mai, mitgeteilt, dass „Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit seinem Urteil vom 6. Mai der Berufung von sportsandevents gegenüber dem Deutschen Volleyball-Verband (DVV) und der Deutschen Volleyball Sport GmbH (DVS) vollumfänglich stattgegeben” habe.

Dieser Aussage tritt der DVV nun entgegen: „Die Behauptung der sportsandevents. GmbH in ihrer Pressemitteilung, das Oberlandesgericht Frankfurt habe "vollumfänglich zu ihren Gunsten" entschieden, ist falsch.”

In einer Stellungnahme des Verbandes heißt es dazu:
„Zwar hat es eine entsprechende Kostenentscheidung gegeben. Der in der Hauptsache gestellte Antrag von sportsandevents war aber bereits im Rahmen des vorausgegangenen Gerichtsverfahrens für erledigt erklärt worden und daher gar nicht mehr zu entscheiden.
Die sportsandevents. GmbH hatte mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung Ende 2012 versucht, den DVV daran zu hindern, die Verwertungs- und Vermarktungsrechte an der German Beach Cup Tour sowie den Deutschen Beach-Volleyball Meisterschaften für 2013 bis 2017 an Dritte zu vergeben, weil für den über 2012 hinausgehenden Zeitraums bereits ein verbindlicher Vertrag zwischen dem DVV und sportsandevents zu Stande gekommen sei. Dies war jedoch nicht der Fall. Das Landgericht Frankfurt hat den von der sportsandevents. GmbH gestellten Antrag mit Urteil vom 11.12.2012 zurückgewiesen. Entsprechend dieser Entscheidung war der DVV berechtigt, mit Sky einen Kooperations- und Vermarktungsvertrag abzuschließen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit seiner aktuellen Entscheidung lediglich festgestellt, dass im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung die sportsandevents. GmbH einen Anspruch gehabt hätte, dass man "zunächst" mit ihr über die Vergabe der Rechte bzw. den Abschluss eines Anschlussvertrages verhandelt. Diese Rechtsposition sei vom DVV nicht angemessen berücksichtigt worden. Da die sportsandevents. GmbH  nur eine Entscheidung für den Zeitraum bis zum 31.12.2012 beantragt hatte, betrifft die Entscheidung des OLG Frankfurt auch lediglich den Zeitraum bis zum 31.12. 2012 . Danach hätte dann in jedem Fall eine Vergabe an Dritte erfolgen können und auch dürfen.
Zwischen dem DVV und sportsandevents läuft zur Zeit ein Schiedsverfahren, auf das die aktuelle Gerichtsentscheidung keine Auswirkung hat. In diesem Schiedsverfahren wird es lediglich darum gehen, einen möglichen Schaden von sportsandevents durch die anderweitige Rechtevergabe für den Zeitraum bis zum 31.12.2012 schlüssig darzulegen. Die ist bisher nicht erfolgt. Da für dieses Schiedsverfahren Vertraulichkeit vereinbart wurde, bitten wir um Verständnis, dass wir es nicht näher kommentieren können.”

Am Ende der Stellungnahme wird betont, dass der Verband das Thema entspannt beobachtet: „Auch bei einer langjährigen Zusammenarbeit hat jeder Vertragspartner das Recht, die Konditionen der Zusammenarbeit zu überprüfen und ggf. zukünftig mit einem anderen Vertragspartner zusammen zu arbeiten. Nichts anderes ist geschehen. Die Begründung der Entscheidung ist dem DVV erst am Donnerstag, 21. Mai, zugegangen. Vor dem Hintergrund der Rechtslage wird man die Frage von Rechtsmitteln nun prüfen.”

 

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