Das Team des Köpenicker SC muss in diesen Tagen zusammenhalten. Foto: www.k-sc.de

23Feb2015

1. Liga Frauen: Köpenicks Verstoß gegen Lizenzauflagen und das Zögern der VBL

Am Samstagabend um 20:59 Uhr verschickte die VBL folgende News und stellte sie auch auf ihrer Website online:

„Dem Frauen-Erstligisten Köpenicker SC werden in der Hauptrunde der Saison 2014/15 sechs Punkte abgezogen. Das hat der Lizenzierungsausschuss der Volleyball Bundesliga e.V. gemäß Ziffer 3.7.2 des Lizenzstatuts festgelegt. Der Hauptstadtclub hatte es nicht geschafft, die Wirtschaftlichkeit bis zum Ende der Saison lückenlos nachzuweisen. Der Verein hat die Sanktionierung akzeptiert und keinen Einspruch eingelegt. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig und die Abschlusstabelle der Hauptrunde steht fest.
 
Das Ergebnis des letzten Normalrundenspiels – Köpenick unterlag VT Aurubis Hamburg mit 0:3 – geriet somit zur Nebensache. Denn selbst bei einem Sieg wäre der Einzug in die Pre-Playoffs für die Berlinerinnen punktetechnisch nicht mehr möglich gewesen.”

So weit die VBL-News, die erschien, als das Spiel in Köpenick gerade zwanzig Minuten zuvor beendet war. Es wäre spannend gewesen, hätte es ein anderes Ergebnis gegeben. So ließ man die Köpenicker Fans hoffen und bangen, dass der vermeintlich eine fehlende Punkt zum Klassenerhalt erzielt wird und gab nach Spielende die längst feststehende Meldung raus, dass sechs Punkte abgezogen werden und der Verein sowieso abgestiegen wäre. Man stelle sich vor, der KSC hätte gewonnen, alle hätten sich gefreut und dann wäre die Meldung erschienen. VBL-Pressesprecher Frank Bleydorn weist aber daraufhin, „dass den KSC-Verantworltichen die Entscheidung vor dem Spiel bekannt war, sie aber selbst gewollt haben, dass sie erst nach der Partie bekanntgegeben wird.”
 
Köpenick darf aber noch ein wenig hoffen, so heißt es weiter in der VBL-Meldung: „Auf weiterreichende Bestrafungen wurde von Seiten der Volleyball Bundesliga zunächst verzichtet. Der Verein hat jedoch weitere Unterlagen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erbringen, damit auch für die nächste Saison die Möglichkeit zur Beantragung einer Lizenz bestehen bleibt.”

Von:  VBL/weg

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