Cinja Tillmann und Kim Behrens haben den Rechtsstreit gegen den DVV gewonnen (Foto: CEV)

07Oct2020

Behrens/Tillman gewinnen Klage gegen den DVV

Kim Behrens und Cinja Tillmann haben ihren Rechtsstreit gegen den Deutschen Volleyball-Verband (DVV) gewonnen. Das Landgericht Frankfurt hat der Klage der Spielerinnen gegen Verband stattgegeben und entschieden, dass ihnen Schadensersatzzahlung in Höhe von 17.000 US-Dollar (14.450 Euro) zustehe. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Behrens/Tillmann hatten gegen den Verband geklagt, weil dieser andere Teams bei der Nominierung für internationale Turniere bevorzugt. So hatte der DVV Kim Behrens und Cinja Tillmann trotz der sportlichen Qualifikation bei sieben Turnieren der Weltserie nicht nominiert oder sogar abgemeldet und stattdessen die Nationalteams an den Start geschickt. Der Verband erklärt dieses Vorgehen damit, dass er die beiden Abwehrspielerinnen ungeachtet der Weltranglistenposition nur als fünfbestes deutsches Team sieht und ihnen keine Medaillenchancen einräumt. Die Nationalteams müssten hingegen gefördert und optimal auf Olympia vorbereitet werden.

Das Landgericht stellte nun fest, dass der DVV den beiden Spielerinnen Schadensersatz schulde, weil er sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund anders behandelt habe als die übrigen Nationalteams. Der Verband habe eine Monopolstellung, daher sei er verpflichtet, "jeden für Wettkämpfe zu normieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei nicht gerechtfertigt, dass der DVV "die Neubildungen seiner Spitzenteams zum Anlass genommen habe, das Prinzip der Bestenauslese zu suspendieren und die von ihm bestimmten Nationalteams unabhängig von den von ihnen gezeigten Leistungen zu internationalen Turnieren zu melden". Die Erwartung, die protegierten Teams würden aus trainingswissenschaftlichen oder psychologischen Gründen besser abschneiden, wenn ihre Turnierplätze gesichert seien, sei nicht durch tragfähige Gründe belegt.

"Das ist ein tolles Urteil, und es ist ein richtiges Urteil", sagte der Anwalt von Behrens/Tillmann, Dr. Paul Lambertz. "Es zeigt, dass Athleten eine Stimme haben, und dass sie gehört werden, wenn sie sie erheben."

Der Verband wollte sich am Mittwochabend noch nicht zu dem Urteil äußern. "Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sorgfältig mit dieser auseinandersetzen und die Möglichkeiten einer Berufung prüfen", sagte Sportdirektor Niclas Hildebrand auf Anfrage.

Von:  Lea Becker

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