Der Vorstand der Deutschen Volleyball-Liga (DVL) hat gegen die VolleyStars Thüringen eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Der Verein hat gegen Auflagen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens in der zu Ende gehenden Saison 2013/14 verstoßen.
Während am 1. April die Frist zur Einsendung der Lizenzierungsanträge für die neue Saison der 1. Bundesligen abläuft, hatte der Lizenzierungsausschuss der DVL parallel zahlreiche Lizenzauflagen der Vereine aus der laufenden Saison zu überprüfen. Zwölf Vereine aus dem Kreis der Frauen- und Männerbundesligisten mussten im Laufe des März mit verschiedenen Unterlagen ihre finanzielle Entwicklung und die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Fast alle Vereine machten wirtschaftliche Fortschritte und konnten beispielsweise ihren Eigenkapitalstatus verbessern.
Die VolleyStars Thüringen erfüllten als einziger Verein die Auflagen nicht vollständig, indem sie dauerhaft den geforderten Liquiditätsnachweis nicht erbrachten. Aufgrund der Schwere des Verstoßes sprach der DVL-Vorstand eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro aus. Die Strafe bewegt sich noch deutlich unter der im Lizenzstatut genannten Maximalsumme von 32.000 Euro.
Die DVL erteilt regelmäßig Lizenzen für die 1. Bundesliga unter der Auflage, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch über die Saison hinweg geprüft und nachgewiesen sein muss. Dabei stehen mit der Liquidität und dem Eigenkapitalstatus zwei zentrale Kennzahlen im Mittelpunkt des Verfahrens.
Gegen die Entscheidung kann der Verein Rechtsmittel bei der Spruchkammer Süd des Deutschen Volleyball-Verbands einlegen. Auf das Lizenzierungsverfahren und den Lizenzantrag zur Saison 2014/15 hat die Sanktion zunächst keinen Einfluss.
01Apr2014
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