Nach dem in der Vorwoche beschlossenen sofortigen Saisonabbruch hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) einstimmig weitere konkrete Entscheidungen bezüglich der Wertung der Spielzeit 2019/20 getroffen. Die Saison 2019/20 wird in der 2. Bundesliga nicht gewertet. Aus diesem Beschluss folgen zwei Dinge: Es gibt keine Meister der 2. Liga. Und: Es gibt keine sportlichen Absteiger aus der 2. Liga.
„Da alle Mannschaften, die derzeit auf einem Abstiegsplatz stehen, noch aus eigener Kraft die Chance auf den sportlichen Klassenerhalt besaßen, wollten wir nicht durch irgendeine ersatzweise Wertung in die Abstiegsfrage eingreifen“, sagt VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung.
Aufsteiger aus der 3. Liga wird es dennoch geben können. Die beiden Regelaufsteiger aus der 3. Liga können in jedem Fall aufsteigen. Hierzu wird die Staffelstärke der 2. Liga auf 14 Mannschaften erhöht. Sollte in einer Staffel der 2. Liga die Regelstaffelstärke von zwölf Mannschaften nicht erreicht sein, können weitere Mannschaften aufsteigen.
Als Voraussetzung für den Aufstieg in die 2. Liga muss der betreffende Verein an der Vorlizenzierung teilgenommen haben. Eine sportliche Qualifikation gemäß 7.2.2 DLO - wonach das Aufstiegsrecht beim Drittplatzierten endet - muss nicht vorliegen. Sollten mehr Mannschaften aus der 3. Liga einen Lizenzantrag für die 2. Liga stellen als freie Plätze vorhanden sind, wird die Rangfolge zwischen diesen Mannschaften nach Maßgabe der Festlegungen des DVV ermittelt. Über die Fortführung der 2. Liga mit einer Regelstaffelstärke von 14 Mannschaften oder einen vermehrten Abstieg nach der Saison 2020/21 entscheidet die Bundesligaversammlung 2020.
Für die 1. Liga hatte der VBL-Vorstand bereits am 12. März beschlossen, dass es in der Saison 2019/20 weder einen Meister noch sportliche Absteiger geben wird. Eine Entscheidung über die abschließende Rangfolge in der Tabelle wurde verschoben, da von Seiten des Europäischen Verbandes CEV noch keine Klarheit über die Zuteilung der Europapokalplätze für die Spielzeit 2020/21 besteht.
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