Noch weht die Fahne der VolleyStars Thüringen, wie hier beim Pokalfinale in Halle/Westfalen. Foto: photo@dynamics-suhl.de

03Apr2014

Streit zwischen Volleys Stars und DVL geht weiter

Der Streit zwischen dem VfB Suhl und der Deutschen Volleyball-Liga erreicht die nächste Stufe. In einer Pressemitteilung der VolleyStars Thüringen heißt es, der Verein habe Klage gegen die DVL eingereicht.

Der Vorstand der Deutschen Volleyball-Liga (DVL) hat gegen die VolleyStars Thüringen eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Der Verein hat gegen Auflagen des wirtschaftlichen Lizenzierungsverfahrens in der zu Ende gehenden Saison 2013/14 verstoßen. Das teilte am Montag die Liga mit, tags darauf meldeten die VolleyStars Thüringen den Verzicht auf einen Lizenzantrag für die Saison 2014/2015.

Nun heißt es am Donnerstag, 3. April, in der nächsten Erklärung der VolleyStars:

Der VfB 91 Suhl hat fristgemäß Klage gegen die von der Deutschen Volleyball-Liga (DVL) verhängte Geldstrafe bei der Spruchkammer Süd des Volleyball Verbandes eingereicht. Der Verein wehrt sich damit gegen Vorwürfe der Liga, dauerhaft gegen Lizenzauflagen verstoßen zu haben. Ob überhaupt ein Lizenzverstoß vorliege, steht noch gar nicht fest. Die Suhler hatten bereits gegen den von der DVL während der Saison geforderten Nachweis von zusätzlich 120.000 EUR Einnahmen geklagt.

Nachdem Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, verhängte die Liga besagte Geldstrafe, statt die Entscheidung der Spruchkammer abzuwarten. Die weiteren Vorwürfe seien ebenso haltlos, so VfB-Anwalt Markus Grigat. Eine geforderte BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) und ein Liquiditätsplan wurden letzte Woche fristgemäß eingereicht. Lediglich ein Zwischenbericht für das Jahr 2013 fehlte. Dafür kann nach dem Lizenzstatut aber nur eine Geldstrafe von 125 EUR verhängt werden.

Die 10.000 EUR sind nach Information des VfB Suhl die höchste bisher von der Liga wegen eines Lizenzverstoßes verhängte Geldstrafe. Nur bei Lizenzentzügen seien höhere Strafen angefallen.

Das Brisante an dem Vorgehen der DVL: Für die Geldstrafe soll es nach Aussage eines Vorstandsmitgliedes gar keinen Vorstandsbeschluss geben. Dieser ist aber zwingend nach dem Lizenzstatut erforderlich und wurde trotz mehrfacher Aufforderung bisher nicht vorgelegt.

Für Unverständnis sorgt auch die Äußerung des DVL-Geschäftsführers Klaus-Peter Jung, über eine Ausnahmegenehmigung für die Suhler Halle noch nicht entschieden zu haben. Er selbst teilte dem VfB vor ein paar Wochen unmissverständlich mit, dass „…der DVL-Vorstand für die Spielhalle Wolfsgrube keine weitere Ausnahmegenehmigung für die Saison 2014/15 erteilen wird.“. Das Schreiben ist auf der Homepage des Vereins einsehbar.

Ungeachtet der Rechtsstreitigkeiten planen die VolleyStars für die Zukunft. Nach einem Jahr 2. Liga soll der Wiederaufstieg gelingen.
Der Vorstand des VfB 91 Suhl e.V.

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