War das Pokalfinale in Halle der letzte große Auftritt der VolleyStars Thüringen? Foto: DVL

01Apr2014

Auch kein Aprilscherz: VolleyStars Thüringen ziehen sich zurück

Erst kam die Meldung der DVL in Sachen Strafe gegen die VolleyStars Thüringen wegen Verstöße gegen Lizenzierungsauflagen, jetzt kontern die Suhler mit einer Stellungnahme zu den Vorwürfen. Kernaussage der Meldung des Pokalfinalisten ist: „VolleyStars stellen keinen Lizenzantrag für die Saison 2014/2015”.

Hier der Wortlaut der Presseerklärung:
Der VfB 91 Suhl e.V. wird für sein Bundesliga-Team, die VolleyStars Thüringen, keine Erstliga-Lizenz für die Spielzeit 2014/15 beantragen. Der Vorstand bedauert diese Entscheidung insbesondere mit Blick auf die sportlichen Leistungen der Mannschaft sowie auf das Engagement der Vereinsmitglieder, Fans und Unterstützer.

Ausschlaggebend ist einerseits die schriftlich vorliegende Mitteilung der Deutschen Volleyball-Liga, für die kommende Saison keine Ausnahmegenehmigung mehr für die Sporthalle Wolfsgrube zu erteilen. In den vergangenen Jahren durften die Suhler ihre Heimspiele dort austragen, obwohl die Halle mit 7,56 m die von der Liga geforderten 9,00 m Mindesthöhe nicht erfüllte.
Der Vorstand hatte daraufhin die DVL darum gebeten, die Ausnahmegenehmigung für die Spielstätte für die kommende Saison zu verlängern.
Der Bitte des Vereins, darüber bis zum 31. März 2014 zu entscheiden, kam der DVL-Vorstand nicht nach. Die Frist für die Einreichung des Lizenzantrages für die 1. Bundesliga läuft jedoch am 1. April 2014 ab. Bei einer Antragstellung und späterer Rücknahme würden dem VfB Suhl hohe Strafen drohen, mindestens 5.500 EUR.

Ebenfalls letzte Woche wurde die DVL aufgefordert, eine bereits am 19. März 2014 gegen den VfB 91 Suhl verhängte Geldstrafe wegen angeblicher Verstöße gegen Lizenzauflagen in Höhe von 10.000 EUR vor Ablauf der Einspruchsfrist am 2. April 2014 zurück zu nehmen.

Der DVL-Vorstand teilte am Montag mit, sich hierzu erst auf seiner nächsten Sitzung am 4. April 2014 positionieren zu wollen, veröffentlichte aber umgehend eine Pressemitteilung zu diesem Thema.

Diese Umstände haben den Vereinsvorstand gezwungen, von einem Lizenzantrag für die 1. Bundesliga für die Spielzeit 2014/15 Abstand zu nehmen. Der Verein wird nunmehr gegen die auferlegte Geldstrafe alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Die erhobenen Vorwürfe sind nicht zutreffend und die Strafe ist in der Höhe grob unbillig. Der VfB-Vorstand verwahrt sich gegen Aussagen der DVL, geforderte Liquiditätsnachweise dauerhaft nicht erbracht zu haben.

Der DVL-Vorstand hatte von dem Verein kurz vor Weihnachten 2013 einen zusätzlichen Liquiditätsnachweis in Höhe von 120.000 EUR gefordert, der bis Anfang Januar zu erbringen war. Der Verein klagte dagegen und bemühte sich um eine gütliche Einigung mit der Liga. Nachdem Vergleichsverhandlungen im März gescheitert waren, verhängte der DVL-Vorstand, ohne den Verein vorher anzuhören, die besagte Geldstrafe über 10.000 EUR.

Aufgrund des Prozessrisikos sind die finanziellen Folgen für den Verein aktuell nicht absehbar. Bei diesem Verhalten stellt sich die grundlegende Frage, ob die Deutsche Volleyball-Liga am Fortbestand des Bundesliga-Standorts Suhl überhaupt interessiert ist.
Suhl, 01.04.2014, Der Vorstand des VfB 91 Suhl e.V.

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